Woiwodschaft
Eine Woiwodschaft (polnisch: województwo) ist ein polnischer Verwaltungsbezirk. Die 16 Woiwodschaften existieren seit dem 1. Januar 1999. Zufuhr gab es 49 Kleinwoiwodschaften.
Als Selbstverwaltungsorgan besitzt die Woiwodschaft eine Volksvertretung (sejmik województwa), diese einen Vorstand (zarzad województwa) wählt, welche einen Vorsitzenden (marszaÅ‚ek województwa) hat. Verglichen mit den deutschen Bundesländern weisen die Woiwodschaften keine Staatsqualität auf, da Polen ein Zentralstaat ist. Der polnische Premierminister ernennt einen Woiwoden, dieser ist Repräsentant der Zentralregierung in der Woiwodschaft und kontrolliert die Selbstverwaltung.