Zollbestimmungen Polen

Seit dem Beitritt 2004 zur Europäischen Union entfallen an der Grenze die Zollkontrollen, da Polen zum EU- Binnenmarkt zählt. Außerdem gibt seit Dezember 2007 keine Passkontrollen mehr. Trotzdem sind sogenante Richtmengen für Waren einzuhalten, die für den privaten Gebrauch eingeführt werden. Wer größere Mengen einführen will, muss nachweisen das er diese für den privaten Verbrauch benötigt.

Bis 31.12.2008 gelten für Polen noch Außnahmeregelungen für die Einfuhr von Tabakwaren, dies gilt zu beachten.

Übersicht Richtmengen

Tabakwaren

  • 200 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (max. 3 Gramm/Stück)
  • 200 Zigarren
  • 1 Kg Rauchtabak

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Wermutwein)
  • 90 Liter Wein (max. 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier

Kraftstoff

  • Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister

Kaffee

  • 10Kg

Kunstgegenstände (Bilder, Bücher, Antiquitäten) die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, können nur mit einer Genehmigung des Denkmalkonsevators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau ausgeführt werden.

2 Reaktionen zu “Zollbestimmungen Polen”

  1. Zoll Polen

    […] vorliegen. Diese kann man meist gleich bei dem Antiquitätenhändler beantragen. Weitere Zollbestimmungen wie die Einfuhr von Tabakwaren, Spirituosen oder Kraftstoff sind unter anderem auf der […]

  2. Polnische Gesetze

    […] und Zigaretten lohnt sich aufgrund der hohen Steuern nur in größeren Mengen, die Ausfuhrbestimmungen aus Polen sind allerdings klar geregelt. Es dürfen maximal 200 Zigaretten( eine Stange) und 10 Liter […]