Einreisebestimmungen Polen

Seit dem EU- Beitritt Polens am 1. Mai 2004 gilt für Deutsche die Reisefreizügigkeit nach Polen. Es war somit kein Reisepass mehr notwendig und der Personalausweis hat genügt. Mit dem Beitritt zur Schengen- Zone am 21.12.2007 sind die Grenzkontrollen gänzlich entfallen. Die Einreisebestimmungen Polen haben sich somit vereinfacht.

Der Personalausweis ist für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren ausreichend. Für Kinder unter 16 Jahren können mit eigenem Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen. Eine Eintragung im Reisepass ist auch möglich. Bei einer Doppelstaatsangehörigkeit muss man sich nach polnischem Recht in Polen und an der Grenze mit dem polnischen Reisedokument ausweisen können.

Wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauern soll, ist beim jeweiligen Wojewoden ein Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. -bewilligung zu stellen.

Die Mitnahme von Haustieren ist möglich. Gesonderte Regelungen und Informationen darüber sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachzulesen.

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