Zoll Polen

Für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren aus oder nach Polen sind Bestimmungen und Gesetze zu beachten. In beliebig großen Mengen dürfen Geschenke und Dinge zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, es sollte aber nie der Verdacht aufkommen das diese Waren für Handelszwecke bestimmt sind. Ohne Angabe von Gründen können bis zu 10.000 Euro ausländisches oder polnisches Geld ein- und ausgeführt werden.

Schusswaffen und Betäubungsmittel dürfen nach Polen nicht eingeführt werden. Zollpflichtig sind außerdem Leder- und Goldwaren und Pelze. Bei kulturhistorischen Objekten (Antiquitäten, Kunstwerke) die vor 1995 entstanden sind, muss eine Genehmigung des jeweiligen Denkmalkonservators in der Woiwodschaft vorliegen. Diese kann man meist gleich bei dem Antiquitätenhändler beantragen. Weitere Zollbestimmungen wie die Einfuhr von Tabakwaren, Spirituosen oder Kraftstoff sind unter anderem auf der Internetpräsenz des Zolls nachzulesen.
Der Duty-free Verkauf wurde für Bürger die innerhalb der EU wohnen auf den Flug- und Schiffshäfen abgeschafft. Reisende, die die EU verlassen haben aber noch die Möglichkeit in den Duty-free Shops günstig einzukaufen.

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