LKW Polen
Donnerstag, den 31. Juli 2008Wie Pkw Fahrer müssen auch Lkw Fahrer bei einer Kontrolle eine Vollmacht vorweisen können, die ihnen ein Recht auf Benutzung dieses Fahrzeugs gibt. Dies gilt für Lkws die nicht in Polen zugelassen sind und der Fahrer nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Als gültiges Dokument gilt eine Ermächtigung des Halters, ein Leihvertrag oder ein anderes geeignetes Dokument. Ein Muster einer Nutzungsbevollmächtigung stellt die Polnische Botschaft in Berlin zum Download bereit.
Im August 2002 wurden die Bußgeldhöhen für Verkehrsverstöße präzisiert. Grund waren die gehäuften Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Lkws und Reisebussen. Die Bußgelder können von der Verkehrspolizei, dem Zoll und Grenzschutz verhängt werden. Außerdem sind seit Oktober 2002 speziell dafür ausgebildete Transport- Inspekteure im Einsatz. Die höchsten Bußgelder werden bei Schwerlasttransporte ohne Genehmigung verhängt. Weiter Bußgelder gibt es zum Beispiel bei nicht Einhaltung der Stand- und Ruhezeiten und Transporte ohne Lizenz. In den letzten Jahren waren die häufigsten Vergehen unter anderem Verstöße gegen die Fahrverbote am Wochenende und bei anhaltenden hohen Temperaturen. Häufig wurden auch keine Straßenbenutzungsgebühren (Vignette) gezahlt.


