Polnische Flagge
Die Polnische Flagge ist seit 1997 als Staatssymbol durch die polnische Verfassung geregelt. Die Nationalflagge ist eine horizontal zweigeteilt e Flagge in Weiß und Rot. Auf der Staatsflagge wird zudem das Staatswappen auf dem weißen Untergrund mit abgebildet. Der weiße Adler auf dem Staatswappen gilt seit dem 13.Jahrhundert als Symbol Polens und hat seitdem in Verbindung mit dem roten Wappenschild die Grundlage für viele Fahnen, Flaggen und Herrscher gebildet. Der rote Farbton war Anfangs (1919) nicht klar definiert. Nach zwischenzeitlichen Festlegungen (1921 Purpurrot; 1928 Zinnoberrot) hat das Parlament am 31.Januar 1980 nach Normen der Internationalen Beleuchtungskommission die Farbe Rot festgelegt.
Nationalflagge
Die 16 Woiwodschaften und auch die Landkreise und Gemeinden besitzen ihre eigenen Flaggen die teilweise auf historische Vorbilder zurückgehen. So stammt die Flagge Danzigs noch aus der Zeit der Hanse und Großpolen verwendet noch die Flagge mit Wappen von König Przemyslaw II.
