Polen Einreisebestimmungen

Dass die Kontrollen an den Grenzen zu Polen mittlerweile entfallen sind, dürfte allseits bekannt sein. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union ist zunächst die Visumspflicht weggefallen und der Personalausweis hat zur Einreise genügt. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen fielen dann die letzten Kontrollen.

Trotzdem gelten für eine Reise nach Polen Einreisebestimmungen. An den Grenzen werden zwar keine Personalausweiskontrollen mehr durchgeführt, man muss sich aber jederzeit auch in Polen ausweisen können. Für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren reicht der Personalausweis als gültiges Reisedokument. Für Kinder bis 16 Jahre reicht der Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild für die Einreise. Die Eintragung der Kinder in den Reisepass der Eltern ist auch ausreichend.

Wenn man sich zu Besuch in Polen aufhält, muss man sich vor Ablauf von drei Tagen bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) melden. Ansonsten wird dies vom Hotel erledigt.

Weitere Hinweise für Nicht EU-Bürger und Bürger, die außerhalb der Schengen- Zone gemeldet sind, können bei der diplomatischen Vertretung der Republik Polen in Deutschland eingeholt werden.

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