Visum Polen
Seit dem 1. Mai 2004 können Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der anderen EU-Länder mit gültigem Personalausweis nach Polen einreisen. Kinder bis 16 Jahre reisen mit gültigem Kinder-bzw. Personalausweis oder Reisepass. Diese Dokumente müssen auch während der Aufenthaltsdauer vor Ort gültig bleiben! Menschen, deren Heimatland nicht zur EU gehört benötigen ein Visum Polen. Die maximale Aufenthaltsdauer ist begrenzt (höchstens 90 Tage) und variiert je nach Staatszugehörigkeit. Wer länger in Polen bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die 6 Monate gültig ist.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, brauchen kein Transitvisum. Die Staatsbürger einiger Länder benötigen allerdings in jedem Fall eins, deshalb sollten auch hier vor Reiseantritt die polnischen Konsulate oder Reisebüros kontaktiert werden! Der Reisende darf damit bis zu 5 Tage in Polen bleiben.
Die Ausstellung der Visapapiere ist kostenpflichtig. Für Touristen, die mehr als einmal einreisen möchten und Geschäftsleute gibt es eigene Visa. Die Bearbeitungszeit eines Visums beträgt ca. 14 Tage, Eilaufträge nehmen 6 Tage in Anspruch. Haustiere brauchen einen gültigen Heimtierausweis, aus dem hervorgeht, dass sie gegen Tollwut geimpft sind. Alternativ können sie auch eine entsprechende Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip im Hals tragen. Papageien dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des Landwirtschaftsministeriums nach Polen gebracht werden!