Einfuhr Zigaretten aus Polen

Seit dem 1.1.2009 800 Zigaretten pro Person steuerfrei.

In letzter Zeit kamen doch immer wieder Fragen zum Thema Einfuhr von Zigaretten aus Polen und es herrscht immer noch etwas Unsicherheit. Wieviel Zigaretten darf ich denn nun mitbringen? Gelten die 800 Zigaretten auch für den grenznahen Raum (15km Luftlinie)?

Bis Ende 2008 galt für den grenznahen Raum die Sonderregelung von 40 Zigaretten. Ich selbst bin doch von einem weiteren Bestehen dieser Regel ausgegangen. Nach nochmaligen studieren der neuen Regeln bin ich mir doch etwas unsicher geworden und habe deshalb direkt beim Zoll nachgefragt und prompt eine Antwort erhalten. Diese ist selbstverständlich unverbindlich.

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

die Sonderregelung für Bewohner des grenznahen Raumes ist zu 01.01.2009 entfallen. Seit 01.01.2009 dürfen aus Polen 800 Zigaretten für den eigenen Verbrauch pro Person steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Die Steuerbefreiung bezieht sich aber ausschließlich nur auf Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen bzw. auf Zigaretten mit Steuerzeichen anderer Mitgliedstaaten der EG.

Sollten die Zigaretten allerdings Steuerzeichen aus Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien aufweisen, reduziert sich die Steuerfreimenge auf 200 Zigaretten, da für diese EU-Länder bis zum 31.12.2009 noch besondere Übergangsregelungen gelten.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bei speziellen Fragen rund um den Zoll besteht die Möglichkeit schriftliche Fragen per Email an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung zu stellen. Außerdem gibt es einen FAQ- Bereich wo bereits häufig gestellte Fragen beantwortet werden. Ich hoffe, dass jetzt alle Unsicherheiten aus der Welt geschaffen wurden.

4 Reaktionen zu “Einfuhr Zigaretten aus Polen”

  1. Katty

    Naja, ich sehe schon immer öfter Zigaretten aus Polen…Die finde ich eigentlich nicht so schlecht.Geht so..:)Polen ist aber eine wunderschöne touristische Destination.Danke.

  2. Mr. X

    Sehr geehrte Redaktion dieser Internetseite,

    Die Republik Lettland hat die globale Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten nach Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 92/79/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 vorzeitig zum 1. Januar 2009 erreicht.

    Damit entfallen ab diesem Zeitpunkt gegenüber der Republik Lettland die auf Grund des Beitrittsvertrags festgesetzten Mengen- und Zeitgrenzen (Übergangsfristen) nach § 20 Absatz 4 Satz 1 des Tabaksteuergesetzes.

    Im Bundesanzeiger vom 19. Mai 2009 (Nummer 74, Seite 1742) wurde die ensprechende Bekanntmachung vom 8. Mai 2009 veröffentlicht.

    Was bedeutet das?

    Auch Zigaretten mit lettischen Steuerzeichen düfen nun bis zu einer Menge von 800 Stück pro Person für den eigenen Verbrauch aus Polen steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden.

  3. Raspi

    Liebe Redaktion
    Ich habe vor kurzen ein Bescheid bekommen vom Zollamt Frankfurt/Oder das ich im Mai 2008 456 Zigaretten der Marke Route 66 nach Deutschland eingeführt habe, die mir beim Zoll abgenommen wurden sind.
    Da in einer Stange dieser Sorte nur 8 Pakete drin sind Big Box a 23 Stück=184 Stk x 2 = 368 Stk + warscheinlich noch 4 Pakete a 23 Stk ergibt die Menge von 460 Stück.
    Das bedeutet das ich eine gute Stange mehr als die offizielle Menge eingeführt haben soll. Eigentlich eine Lapalie, jetzt nach gut über 2 Jahren (26 Monaten) einen Bescheid vom Zollamt zu erhalten worin auch noch kein Preis festgesetzt ist was ich dafür bezahlen soll.
    Nur die Sache ist ich kann mich an diesen Vorfall überhaupt nicht erinnern, das mir der Zoll Zigaretten abgenommen hat.
    Gibt es für so etwas auch eine Verjährungsfrist?
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

  4. admin

    Eine Verjährungsfrist ist mir nicht bekannt, am Besten selbst nachfragen, siehe im Beitrag “Zentrale Auskunft der Zollverwaltung” und auf Verlinkung klicken.

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