Polnisches Recht
Montag, den 25. August 2008Polen hat nach der Wende bewusst auf eine systematische Zusammenfassung des geltenden Rechts (Kodifikation) in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch) gesetzt. So wurde auch das Zivilgesetzbuch systematisch umgebaut. Damit wollte man nach Außen Kontinuität des neuen Rechtssystems signalisieren. Mit dem EU- Beitritt musste der Aquis communautair im kompletten Umfang übernommen werden. Somit mussten auch neue Bereiche wie zum Beispiel Konsumentenschutz, Kartellecht oder Vergaberecht geschaffen werden.
Mit dem EU-Beitritt Polens rückte die Wirtschaft immer mehr in das Blickfeld der europäischen Nachbarn, somit stieg auch das Interesse am polnischen Rechtssystem. Einen Überblick über polnisches Recht kann man mit dem Taschenbuch “Einführung in das polnische Recht” von Liebscher und Zoll erlangen. Dargestellt werden das allgemeine Zivilrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und das Verfassungsrecht.


