Polnisches Erbrecht
Montag, 4. August 2008Polnisches Erbrecht ist den Erbgesetzen in Deutschland sehr ähnlich. Der Erblasser wird zunächst von seinen Kindern und dem Ehepartner beerbt. Dieser erhält mindestens ¼ des aufzuteilenden Vermögens. Ist ein Nachkomme verstorben, treten wiederum dessen Nachkommen an seine Stelle und erhalten einen jeweils gleichen Teil des Erbes. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erbt der Ehepartner zur […]